Wie werden Termine und Verträge gemacht?


zurück zur Startseite [ Wer bin ich? ] [ Was mache ich? ] [ Was will ich nicht? ] [ Musikgestaltung ] [ Technik ]
  [ GEMA ] [ Vertragsgestaltung ] [ Nostalgie-Ecke ] [ Referenzen ] [ Impressum ] [ Kontakt ]

 

Terminliche Absprachen werden vorwiegend schriftlich per Vertrag festgehalten, werden aber nach wie vor bei guten bekannten Veranstaltern auch kurzfristig per Zuruf bestätigt. Auch bei Privat- und Familienfeiern ist es seit Januar 2005 erforderlich, Leistungen per Rechnung und somit per Vertrag zu erbringen. Verträge sichern sowohl längerfristig den Veranstalter, aber auch mich als Leistungserbringer ab. Werden einmal erstellte Verträge vor Veranstaltungsbeginn gekündigt, tritt der Vertrag mit seinen von beiden Parteien gegengezeichneten Regelungen ein.
Eine solche Rechnung zum Vertrag sieht wie folgt aus:

DJ Peter Sohr Waren Müritz-Vertrag 1DJ Peter Sohr Waren Müritz-Vertrag 2



Ist ein Vertrag eines Veranstalters von einem anderen Kollegen aus welchen Grunde auch immer nicht zustande gekommen oder geplatzt, kann meistens geholfen werden. Auch wenn ich selbst einen erfragten Termin nicht absichern kann, weil ich schon selbst terminlich gebunden und somit vergeben war, habe ich bisher in der Regel kurzfristig (außer zu Silvester) unter dem Kreise der zuverlässigen Kollegen einen Ersatz beschaffen können. Natürlich erfolgte dann die Weitervermittlung unterhalb der Kollegen völlig kostenlos. Schachern um die besseren Veranstaltungen gibt es bei mir nicht! Eine einmal zugesagte Absicherung einer Veranstaltung ist von mir immer wie ein eigenes Eheversprechen behandelt worden. Auch hier gilt wie bei anderen Absprachen "Ein Mann ein Wort". Wahrscheinlich ist auch dies eher als bewährtes ostdeutsches Relikt übrig geblieben. Auch deshalb wird es immer noch von mir praktiziert. Immerhin und gerade dadurch ist die Verläßlichkeit nach außen hin deutlich zu sehen. Auch das gefällt offensichtlich allen Veranstaltern, denn auf Bestätigung ist dieses oftmals ein weiterer Grund zur Wiederbuchung.

Bei schriftlichen Verträgen sind neben steuerrechtlich zu erfüllende Angaben genau so wichtig wie die Miteinarbeitung vertraglich relevanter Bestandteile wie technische Vorraussetzungen, Platzbedarf, als auch die feste zeitliche Erfassung.


zurück zur Startseite [ Wer bin ich? ] [ Was mache ich? ] [ Was will ich nicht? ] [ Musikgestaltung ] [ Technik ]
  [ GEMA ] [ Vertragsgestaltung ] [ Nostalgie-Ecke ] [ Referenzen ] [ Impressum ] [ Kontakt ]

 
© Computer-Cont@ct-Peter-Sohr
geändert 25.Oktober 2014